Lieferservice ab10 €

Allgemeine Geschäftbedingungen Mietrad Usedom

I. Das Mietrad/ der Anhänger (nachstehend Fahrzeug genannt)
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs (nach Funktionstest und / oder Probefahrt) an, daß es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Für beschmutzte oder beschädigte Kleidung durch die Benutzung der Mietgegenstände haftet der Mieter selbst.

II. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug unter Beachtung der technischen Regeln pfleglich zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Bei E-Fahrrädern ist zudem der Akku zu entfernen, wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird.
2. Der Mieter hat das Fahrzeug im selben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel dem Vermieter bei Rückgabe mitzuteilen.
4. Bei Verlust eines Schlüssels oder sonstiger Zubehörteile des Fahrzeugs trägt der Mieter die Kosten der Ersatz-beschaffung.

III. Reparatur
1. Bei Defekten am Fahrzeug, die eine bestimmungs-gemäße Weiternutzung während der Mietzeit nicht zulassen, ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.
2. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, den Vermieter umgehend zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde. In diesem Fall ist zudem die Polizei zu verständigen.
3. Durch selbstverursachte Schäden und Inanspruch-nahme des Pannenservice übernimmt der Mieter die Kosten in vollem Umfang.
IV. Diebstahl
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
2. Der Mieter haftet grundsätzlich für einen Diebstahl des Fahrzeugs, da es während der Mietzeit ihm obliegt, das Fahrzeug zu sichern und zu bewachen.
3. Eine Haftung des Mieters scheidet aus, wenn das Fahrzeug abhanden kommt, während es angeschlossen und der Akku entfernt ist. Die Beweislast hierfür trägt der Mieter.

V. Haftung des Vermieters
1. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet Mietrad Usedom bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Mietrad Usedom und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorherseh-baren und vertragstypischen Schäden.

VI. Rückgabe des Fahrzeuges
1. Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4. Eine Auszahlung von Differenzbeträgen bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.

VII. Nebenabreden, Schriftform
1. Nebenabreden zu den jeweiligen Verträgen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen jedes Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

VIII. E-Scooter
Bei der Nutzung und dem Betrieb von E-Rollern sind die für die Nutzung und für die Teilnahme von E-Rollern im öffentlichen Verkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers. Der Kunde soll
• mindestens 18 Jahre alt oder volljährig sein;
• Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von E-Rollern haben;
• mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von E-Rollern vertraut
sein sowie
• ein in Minimum an Kenntnissen über das Fahren und über lokale
Verkehrsregeln haben.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass er :
• den E-Roller ausschließlich in dem öffentlichen Straßenverkehr
Deutschlands fährt und benutzt;
• sich vor der Nutzung des E-Rollers nach den gesetzlichen Vorschriften und
Voraussetzung des E-Rollers ausführlich erkundigt;
• über eine für die Nutzung des E-Scooter hinreichende
Haftpflichtversicherung nach den gelten Vorschriften verfügt und den
Versicherungsschein für die von Mietrad-Usedom bereitgestellte Kfz-
Haftpflichtversicherung bei der Nutzung immer bei sich trägt. Bei der
Miete des E-Rollers schließt Mietrad-Usedom als Versicherungsnehmer eine
Kfz-Haftpflichtversicherung für den Kunden ab. Der Versicherungsschein wird
dem Kunden gleichzeitig mit der Übergabe des E-Scooters zur Verfügung
gestellt;
• den E-Roller nach den für seine Nutzung und seinen Betrieb gelten
Vorschriften des Straßenverkehrs benutzt und betreibt;
• mit dem E-Roller gut vertraut macht, bevor er den E-Roller betätigt;
• bei der Nutzung die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtet;
• den E-Roller nur auf den vorgesehenen Strecken und mit Bedacht fährt;
• bei dem Betrieb des E-Rollers der Kunde Protektoren benutzt, um seine
Sicherheit zu gewährleisten;
• stets vorausschauend und vernünftig fährt, um sich selbst und andere nicht
zu gefährden.

Der E-Roller ist elektronisch betrieben und für Erwachsene gedacht. Es dürfen niemals mehrere Personen gleichzeitig fahren. Der Kunde darf keine Sprünge oder gefährliche Tricks mit dem E-Roller machen. Der Kunde soll die Nachtfahrten zu vermeiden. Bei Nachtfahrten soll der Kunde die Beleuchtung anschalten. Der E-Roller darf nicht unter -5 °C und über 45 °C Außentemperatur benutzt werden. Bei sehr schlechten Straßen-verhältnissen soll der Kunde langsam fahren oder ggf. absteigen und schieben. Der Kunde darf den E-Roller nicht fahren, wenn die Straße rutschig ist. Zur Sicherheit des Kunden soll der E-Roller immer richtig eingestellt sein (Höhe der Lenkstange, festgezogene Schrauben, usw.)
Der Kunde soll den E-Roller vor Nutzung regelmäßig überprüfen. Der Kunde soll das Fahren an Regentagen vermeiden. Sollte der Kunde im Regen fahren, ist es dringend erforderlich, dass die Gummi-Verschlusskappe die Ladebuchse richtig verschließt. Der Kunde soll bedenken, dass regennasse Straßen sehr rutschig sein können und es eine zusätzliche Unfallgefahr darstellt.
Wenn immer der E-Roller nicht geladen wird, soll der Kunde sicherstellen, dass die Gummikappe die Ladebuchse verschließt. Dadurch ist eine Dichtigkeit gewährleistet. Der Kunde soll den E-Roller alle drei Monate durchchecken, eventuell Gelenke nachfetten oder Schrauben nachziehen.
Der Kunde darf den E-Roller nicht im Regen oder an dauerhaft feucht Plätzen stehen lassen. Der E-Roller darf nur mit einem Maximalgewicht von 100 kg und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung des E-Rollers ergeben, haftet ausschließlich der Kunde. Die Miete mehrerer E-Roller durch einen

Wenn immer der E-Roller nicht geladen wird, soll der Kunde sicherstellen, dass die Gummikappe die Ladebuchse verschließt. Dadurch ist eine Dichtigkeit gewährleistet. Der Kunde soll den E-Roller alle drei Monate durchchecken, eventuell Gelenke nachfetten oder Schrauben nachziehen.
Der Kunde darf den E-Roller nicht im Regen oder an dauerhaft feucht Plätzen stehen lassen. Der E-Roller darf nur mit einem Maximalgewicht von 100 kg und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung des E-Rollers ergeben, haftet ausschließlich der Kunde. Die Miete mehrerer E-Roller durch einen Kunden ohne gesonderte Genehmigung des Anbieters ist nicht erlaubt. Im Fall der gleichzeitigen Anmietung von mehreren E-Rollern wird die Verantwortung des Kunden gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen für jeden E-Roller auf den Kunden ausgeweitet und der Kunde ist somit verantwortlich für die Leistung der anderen Fahrer der E-Roller. Der Kunde und jeder Nutzer des E-Rollers soll :
• Erfahrung und mit dem Betrieb und der sicheren Verwendung des E-Rollers vertraut sein;
• eine angemessene physische und mentale Fitness für das Fahren des E-Rollers besitzen;
• Kenntnis der Verkehrsregeln der Stadt sowie der Regeln und lokalen, kommunalen
und staatlichen Gesetze bezüglich der Verwendung und des Fahrens des E-Rollers
haben.

Der Kunde akzeptiert und bestätigt, dass:
• der Betrieb und die Fahrt in der Stadt mit einem E-Roller ein Risiko für sich selbst
bedeutet, da die Gefahr eines Unfalls besteht. Der Kunde ist daher verpflichtet,
während der Fahrt mit dem E-Roller die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
• er allein dafür verantwortlich ist, einen Helm und / oder andere zugelassene
Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Zubehör zu beschaffen und zu
verwenden. Die Verwendung eines Helms und / oder anderer Schutzausrüstung
das Verletzungsrisiko bei einem Unfall nicht ausschließt.
• er verantwortlich für Schäden ist, die er anderen Menschen während der
Benutzung oder des Besitzes des E-Rollers zufügt.
Der Kunde darf den E-Roller nicht an Dritte oder andere Nutzer vergeben oder verleihen. Wenn der Kunde den E-Roller einem Dritten oder anderen Nutzern übergeben oder verliehen hat, liegt ein Schaden oder Vorfall, der durch den E-Roller entsteht oder dem E-Roller zugrunde liegt, in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde darf keine Gegenstände transportieren, die den Kunden daran hindern, den E-Roller sicher zu fahren. Der Kunde darf keine weiteren Personen mit dem E-Roller transportieren. Der Kunde darf den E-Roller nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen betreiben, die die Fähigkeit des Kunden, mit dem E-Roller zu fahren und es zu bedienen, beeinflussen können. Der Kunde darf während der Nutzung des E-Rollers keine mobilen Geräte zu verwenden, einschließlich der Verwendung von elektronischen Geräten, um Musik zu hören, und Telefonanrufe oder andere Dienste zu nutzen, die den Kunden ablenken und einen sicheren Umgang mit dem E-Roller verhindern. Der Kunde darf den E-Roller nicht verwenden, wenn ein offensichtlicher technischer Defekt vorliegt. Der Kunde darf den E-Roller in keiner Weise modifizieren oder verändern. Der Kunde darf keine Aufkleber oder andere Elemente auf dem E-Roller anzubringen und kein Zubehör, Teile oder Komponenten des E-Rollers entfernen oder zerbrechen. Der Kunde darf keine Straftaten mit dem E-Roller begehen. Der Kunde soll den E-Roller in autorisierten Bereichen parken. Sollte der E-Roller wegen Parken in einem nicht autorisierten Bereich von den zuständigen Behörden entfernt und im entsprechenden Fahrzeugdepot deponiert werden, übernimmt der Kunde neben der entsprechenden Geldbuße die Kosten für die Rückholung des E-Rollers.

Unfälle: Für den Fall, dass der Kunde in einen Unfall verwickelt ist, soll der Kunde die Polizei kontaktieren und den Anbieter so schnell wie möglich über den Unfall sowie die dem E-Roller erlittenen Schäden benachrichtigen. Der Kunde übernimmt im Falle eines Unfalls die Verantwortung, wenn dies auf seine Schuld zurückzuführen ist. Die übernommene Verantwortung umfasst in jedem Fall die Verpflichtung zur Beseitigung der Schäden und die Wiedergutmachung von Verlusten, die Dritten entstehen, sowie die Erstattung von Schäden am E-Roller. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Rollers sowie die an Dritte bezahlten Beträge, die aus Schäden in Verantwortlichkeit des Kunden stammen, in Rechnung zu stellen und zu verrechnen.

Diebstahl: Für den Fall, dass während der Miete ein Diebstahl des E-Rollers oder eines seiner Zubehörteile oder Komponenten auftritt, muss der Kunde den Anbieter sofort kontaktieren und den zuständigen Behörden den entsprechenden Bericht vorlegen, bzw. eine Anzeige erstatten. Der Kunde soll eine Kopie der Anzeige innerhalb von maximal 24 Stunden nach der Anzeige an den Anbieter senden.

Geldbuße, Strafen und Sanktionen: Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm vorgenommenen Verstöße und übernimmt alle daraus resultierenden Bußgelder, Sanktionen und Strafen. Der Anbieter behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, den Kunden gegenüber den Behörden, bzw. der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren, wenn eine Straßenrechtsverletzung begangen wurde (u. a. Verkehrsverstoß). Der Anbieter kann vom Kunden die Kosten erheben, die aus den von ihm begangenen Verstößen resultieren, darunter Bußgelder, Strafen und die von dem Anbieter übernommenen Rechtskosten. Die Nichtzahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge für die oben genannten Sachverhalte führt zur Beendigung der vertraglichen Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Anbieter kann über diese Beträge hinausgehend außerdem Maßnahmen ergreifen, um weitere Ansprüche für entstandene Schäden und Verluste gerichtlich durchzusetzen.